Nach erfolgter Kontaktaufnahme wird ein Erstgespräch vereinbart. Dieses dient einem unverbindlichen Kennenlernen um zu sehen, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt und Sie sich bei mir gut und kompetent aufgehoben fühlen.
Des Weiteren dient das erste Gespräch zur groben Orientierung über Ihre Beschwerden, Anliegen, Ziele und Wünsche. Fragen Ihrerseits zum Ablauf der Therapie oder zu verwendeten Methoden können beantwortet werden. Rahmenbedingungen wie Termine, Honorar, Umgang mit Terminabsagen etc. können geklärt werden.
Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit mir entschieden haben, können wir nach dem Erstgespräch einen Folgetermin vereinbaren oder Sie machen von der Möglichkeit Gebrauch, sich Bedenkzeit zu nehmen und kontaktieren mich zu einem späteren Zeitpunkt für einen weiteren Termin.
Normalerweise findet eine therapeutische Sitzung einmal wöchentlich mit einer Dauer von 50 Minuten statt. Die Häufigkeit kann jedoch je nach Anlass und Bedarf auch variiert werden.
Gegen Ende der Therapie finden Sitzungen in immer größer werdenden Abständen statt.
Die Gesamtdauer einer Therapie kann, abhängig von Problem und Therapieziel, von nur wenigen Einheiten bis über einen längeren Zeitraum gehen.
Kosten:
Ich verfüge über ein beschränktes Kontingent an vollfinanzierten Kassenplätzen.
Als Wahltherapeutin belaufen sich die Kosten wie folgt:
Erstgespräch 60,- Euro
Jede weitere therapeutische Einheit 100,- Euro
Das Honorar ist am Ende jeder Einheit in bar zu bezahlen bzw. nach Absprache zu überweisen.
Ich biete zudem eine begrenzte Anzahl an Plätzen mit Sozialtarifen für Personen an, die über wenig Einkommen verfügen (z.B. Studenten, bei AMS-Bezug, Mindestsicherung, etc.). Der genaue Tarif wird im Einzelfall individuell vereinbart.
Sämtliche Preise sind laut § 6 (1) Z.19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnosestellung nach ICD-10) haben Sie die Möglichkeit, eine Kassenleistung (Teilrefundierung des an den PsychotherapeutInnen bezahlten Honorars) in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie sich gegen eine Beantragung der Kassenleistung entscheiden, genießen Sie völlige Anonymität.
Psychotherapie unterliegt der absoluten Verschwiegenheitspflicht!